Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !

Ich habe folgendes Problem: Ein Ehepaar hat seinem Sohn einen Betrieb
verpachtet. Zusätzlich wurde dem Sohn ein Wohnrecht im Wohnhaus der
Eltern gewährt. Dieses Wohnrecht ist jedoch nicht schriftlich im
Pachtvertrag festgehalten, sondern wurde zwischen den Parteien
mündlich vereinbart. Nun gibt es Streit und das Ehepaar hat dem Sohn
eine Kündigung der Wohnung zukommen lassen. Von der Auflösung des
Pachtvertrages ist jedoch keine Rede. Muß der Sohn nun aus der Wohnung
ausziehen, obwohl das Wohnrecht eigentlich Bestandteil des
Pachtvertrages ist? Wie siehts aus, wenn das Wohnrecht aber nur
mündlich gewährt wurde ?

Vielen, vielen Dank schonmal


Gruß
Stefan
Stichwörter: wohnrecht + pachtvertrages + teil

0 Kommentare zu „Wohnrecht (Teil eines Pachtvertrages)”

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