Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
zu Beginn meines Studiums im September 2003 bin ich in Karlsruhe in eine 4`er WG gezogen. Der Vermieter hat allerdings in dieser WG mit jedem einzelnem WG-Bewohner einen Einzelzimmer-Mietvertrag abgeschlossen.
Da ich nun schon seid 2 Monaten ausgezogen bin um zusammen mit meiner Freundin in einer 2-Zimmer-Wohnung zu wohnen und immer noch keinen Nachmieter gefunden hab der den Vorgaben meines Vermieters entspricht (Student der mind. noch 3 Jahre studiert) möchte ich jetzt doch mit der gesetzl. Frist von 3 Monaten kündigen.
Allerdings steht in meinem Mietvertrag eine Mietdauer von 3 Jahren. Erst danach ist laut Mietvertrag eine fristgerechte Kündigung möglich. Denn laut Vertrag verzichten für die fest vereinbarte Laufzeit beide Parteien auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Einzige Abweichung ist die Stellung eines adäquaten Ersatzmieters (dessen Anforderungen allerdings nicht genauer festgelegt werden). Des weiteren muss bei vorzeitiger Beendigung mit Ersatzmieterstellung eine Bearbeitungspauschale von 190.- Euro entrichtet werden.
Nun meine Fragen:
- Ist die fest vereinbarte Laufzeit wirklich bindend
- Ist die Klausel mit der Bearbeitungspauschale von 190.- Euro denn rechtens ?
- Gibt es sonstige Chancen aus dem Mietvertrag so schnell wie möglich rauszukommen?
Wenn jemand Interesse hat kann ich ihm die entsprechende Stelle aus dem Mietvertrag scannen.
Vielleicht noch ein zwei Worte warum ich überhaupt unterschreiben hab. Damals zum Wintersemester war Wohnraum hier in KA sehr knapp und deshalb hab ich zugeschlagen. Des weiteren dachte ich eben das ich dann auch keine Probleme haben sollte das Zimmer im Zweifelsfall wieder los zu bekommen.
Schon mal vielen Dank für eure Antworten
MfG
Sascha Loeffler