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WirklichAnders hat diese Frage gestellt
Hallo Leute
Ich werde ab 01.03 in meine neue wohnung ziehen. Nun ist das problem das ich meine wohnung vom Arbeitsamt bezahlt bekomme und mir die kaution als darlehen bezahlt wird. Jetzt ist das aber alles sehr kurzfristig. Den Antrag habe ich am 29.01.2010 eingereicht und er wird erst noch bearbeitet. Jetzt ist aber das wochenende dazwischen und es wird whs bis zum 01.03 nicht fertig. Ich muss aber in diese wohnung da ich sonst auf der straße sitze. Also im klartext: Ich kann meine erste miete und die kaution nicht am übergabetermin bezahlen. Was kann ich tun?
Über hilfreiche antwoten wäre ich froh^^
Vielen dank schonmal.

5 Kommentare zu „Mietkaution und 1. Miete noch nicht zahlbar”

edy Experte! 26.02.2010 14:11

Hallo WirklichAnders,
Hast du denn eine schriftliche Zusage vom
AA für die Übernahme der Miete+NK und
Kaution?
Wenn ja,vielleicht ist der VM damit zufrieden.
Warst du mehrmals persönlich beim Amt
oder ging das alles nur schriftlich?
Gibt es Gründe warum die Bearbeitung so
lange dauert ( Unterlagen nicht vollständig
usw.?).

lg
edy

WirklichAnders 26.02.2010 14:17

Also erstma danke für die schnelle antwort.

Ich hab es schriftlich bekommen das mir die miete bezahlt wird. Aber den Antrag auf kaution hab ich erst kürzlich eingereicht.
Mir wurde gesagt das die bestätigung dann an meine neue adresse gesendet wird. Aber wenn ich da nicht einziehen kann wird das schwierig.
Warum der antrag so lange dauert weiß ich nicht. mir wurde gesagt 2-3 wochen. Als ich dort nachgefragt habe haben die mir gesagt das er als nächstes bearbeitet wird. Ich war eigentlich immer persönlich da.

edy Experte! 26.02.2010 16:09

Hallo WirklichAnders,
Da hilft nur:
Mit Vermieter reden.
Evtl.Geld oder Bürgschaft von Bank oder
Eltern.
Heute noch bei kirchlichen Einrichtungen nachfragen ob es einen Schlafplatz gibt.
Internet:Obdachlosenhilfe.
Am Monatag sofort zum Amt.

lg
edy

Errick aktiver Benutzer 28.02.2010 12:05

In jedem Fall muss die Kaution nicht gleich vollständig gezahlt werden sondern am Anfang des Mietverhältnisses nur zu 1/3. Siehe hier:
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Kaution%20Mietsicherheit%20Mietbuergschaft%20Mietkaution%20Hoehe%20Zahlung%20Rueckzahlung%20Sicherheitsleistung.htm

WirklichAnders 01.03.2010 08:55

Ok. Also danke für die antworten,^^
Hab jetzt übers we nochmal unterkunft gefunden. Werd jetzt dann gleich zum Amt gehen und dort alles so gut wie möglich regeln.
Danke an Alle^^

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