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Twix1986 hat diese Frage gestellt
Hallo,

die Heizung in meinen WG-Zimmer war kaputt. Sie wurde nun reperiert und der Vermieter schickt der WG nun eine Rechnung in Höhe von 50 € (-> Eigenbeteiligung). Scheinbar ist das auch rechtens, weil diese Eigenbeteiligung explizit im Mietvertrag erwähnt wird. Allerdings steht dort auch: "[...]Diese Regelung (Anm.: die Eigenbeteilung) gilt frühestens 6 Monate nach Einzug des Mieters." Ich bin wohne in der WG erst seit 5 Monaten. Nach Anruf beim Vermieter meinte man zu mir, mit Mieter ist die Gesamt-WG gemeint. Ich sei in das bestehende Mietverhältnis eingetreten (die WG gibt es schon länger als 6 Monate) und von daher hätten wir die 50 € zu überweisen. Ist das richtig so?

mfg

6 Kommentare zu „Mietklaussel Eigenbeteiligung bei Reperatur”

Bladder Experte! 09.02.2011 05:54

Solche "Eigenbeteiligungen" sind nach meinem Verständnis im Mietrecht nicht möglich. Und eine zeitliche Begrenzug ist mir auch unbekannt.

Nur für kleine Schäden an Teilen der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, kann im Mietvertrag wirksam vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten trägt. Eine solche Klausel wird allgemeinen als "Kleinreparaturklausel" bezeichnet.

Darunter fallen: Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse Rolladengurte, Verschlussvorrichtungen für Fensterläden.
Es ist weiterhin in der Klausel ein Höchstbetrag pro Reparatur zu nennen (ca. 75.-€) und es muss zwingend ein Höchstbetrag pro Jahr genannt werden (ca. 6-8% der Jahresmiete).

Sollten die genannten Voraussetzungen nicht zu treffen, dann ist die Klausel unwirksam, egal was der Vermieter erzählt und was im Mietvertrag vereinbart ist und der Mieter braucht nix zu zahlen.
Es kommt dann noch auf die Art der Reparatur an. Es muss sich um ein Teil handeln, das dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegt.

Ist allerdings die Klausel wie hier beschrieben aufgebaut, dann wären die 50.-€ zu zahlen.

Mit diesem Wissen ausgestattet, wäre es jetzt günstig, wenn Twix1986 noch etwas Info geben würde.

Berthelstal Experte! 09.02.2011 10:12

Wenn im Vertrag eine Klausel zu Kleinreparaturen vereinbart ist, wäre die Zahlung dem Grunde nach richtig.
Der Zuzug eines späteren Mitbewohners spielt dabei keine Rolle, da die Gemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet.
Ein Termin, ab wann das gilt, ist eigentlich nur mieterfreundlich und verstößt meines Wissens nach nicht gegen geltendes Recht.

Twix1986 09.02.2011 12:31

Hallo Blatter und Berthelsthal,

danke für eure Antworten. Die beschriebene Klausel ist in dem Mietvertrag mit den genannten Details zu finden. Wenn das so ist, dass die WG gesamtschuldnerisch haftet, muss ich die Reperaturkosten wohl zahlen.

Interssant ist dennoch folgender Abschnitt von Bladder:
"Es kommt dann noch auf die Art der Reparatur an. Es muss sich um ein Teil handeln, das dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegt."

Wo ist das denn im Mietgesetz erwähnt? Ist der Ventileinsatz einer Heizung ein Teil, dass dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegt?

mfg

Bladder Experte! 09.02.2011 14:52

BGH VIII ZR 91/88, WM 89, 324

Vom Mieter zu zahlende Kleinreparaturen sind in der entsprechenden Mietvertragsklausel auf die Teile der Mietsache zu beschränken, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen.

Twix1986 09.02.2011 16:30

Also zu diesem Punkt steht im Mietvertrag: "Die kleinen Instandhaltungen und Reparaturen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz-und Kocheinrichtungen, den Fester- und Türschlüssern sowie[...]". Kann man das Ventil der Heizung nun dazuzählen? Danke!

Bladder Experte! 10.02.2011 07:52

Ich habe bisher leider kein Beispiel gefunden, dass eindeutig wäre.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass zwar der häufige Zugriff gegeben ist, aber nicht der direkte Zugriff (auf das Innenleben eines Ventils).

Es gibt, um einen Vergleich herzustellen, ein Aussage zum Ersatz einer Dichtung in einem Wasserkasten einer Toilette. Hier wurde die Kleinreparatur verneint, da kein direkter Zugriff auf die Dichtung stattgefunden hat.

Möglicherweise kommt noch eine Antwort von einem weiteren User. :)

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