Susanne
Wenn der VM nicht abrechnet, schriftlich Mahnen und Frist setzen, wenn er darauf nicht reagiert, muss zur Not geklagt werden.
Ein Guthaben bei verpäteter Abrechnung kann vom Mieter eingefordert werden, eine Nachzahlung muss jedoch nicht geleistet werden.
Wie ist es bisher gelaufen, waren die Abrechnungen pünktlich oder gab es noch nie eine?
marco22
Ich wohne seit Mitte 2002 in dieser Mietwohnung. Die Nebenkostenabrechnungen für 2002 und 2003 habe ich immer vor dem 31.12. 2003 bzw. 2004 bekommen, hatte damit keine Probleme.
Aus diesem Grund liegt meine Vermutung nahe, dass für 2004 eine Erstattung zu meinen Gunsten zu erwarten ist.
Habe ich das Recht, künftige Betriebskostenvorauszahlungen bis zur Höhe der von mir ausgerechneten Erstattung einzubehalten, sollte mein Vermieter nicht reagieren?