fin
Ein Vermieter kann die Abrechnung von 2004 bis zum Ende des Jahres 2005 dem Mieter zugehen lassen. Das ist passiert und somit vollkommen legal.
diholli
Er darf das?
Auch wenn das Mietverhältnis am 31.08.05 beendet war,
und am selben Tag Wass, Heizung, usw. abgelesen wurde?
Susanne
Hallo diholli,
die Ihnen bekannte 12-Monats-Frist bezieht sich auf dem Abrechnungszeitraum bzw. das Wirtschaftsjahr, dass i.d.R. vom 01.01.-31.12. läuft, demnach muss die Abrechnung bis zum 31.12.2005 zugestellt worden sein. Dass Sie schon zum August ausgezogen sind, ist für diese Frist irrelevant, Sie zahlen lediglich 8/12 von den auf Ihre ehemalige Wohnung anfallenden Anteile.
fin
Der Ablesetermin muss doch nicht mit dem Rechnungstermin übereinstimmen. Es ist logisch, dass bei Auszug eines Mieters abgelesen werden muss, sonst würden Sie die Kosten des Nachmieters mitbezahlen, geschähe dies nicht. Wasserrechnungen z.B. aber macht nicht der Vermieter, sondern die Kommune. Und die rechnet am Jahresende ab. So lange muss der Vermieter warten um überhaupt eine Endabrechnung erstellen zu können. Bei den Heizkosten muss er den Abrechnungszeitraum ebenfalls abwarten um den Gesamtverbrauch eines Jahres zu ermitteln.
Der Vermieter hat dann 12 Monate lange Zeit seine Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zugehen zu lassen.