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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein alter Vermieter macht mir Ärger und zwar wie folgt.

Wir sind am 31.08.04 ausgezogen und hatten direkt eine Nachmieterin.
Jetzt am 30.12.05 kam die Forderung der Nebenkostennachzahlung.
Diese beinhaltet ein Guthaben von rund 19€ für Heizkosten, jedoch fordert
er Nachzahlungen für Müll, Abwasser, Versicherung, usw.
Das Guthaben hat er verrechnet, er fordert aber dennoch rund 240€.

Wie lange hat ein Vermieter zeit seine Nebenkosten einzufordern?
Es sind mehr als 12 Monate vergangen. Überall im Netz erhält man unterschiedliche Aussagen. Einmal 4 Jahre dann 24 Monate und 12 Monate.
Was davon ist richtig?
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

4 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung für 2004”

fin Experte!

Ein Vermieter kann die Abrechnung von 2004 bis zum Ende des Jahres 2005 dem Mieter zugehen lassen. Das ist passiert und somit vollkommen legal.

diholli

Er darf das?
Auch wenn das Mietverhältnis am 31.08.05 beendet war,
und am selben Tag Wass, Heizung, usw. abgelesen wurde?

Susanne Experte!

Hallo diholli,

die Ihnen bekannte 12-Monats-Frist bezieht sich auf dem Abrechnungszeitraum bzw. das Wirtschaftsjahr, dass i.d.R. vom 01.01.-31.12. läuft, demnach muss die Abrechnung bis zum 31.12.2005 zugestellt worden sein. Dass Sie schon zum August ausgezogen sind, ist für diese Frist irrelevant, Sie zahlen lediglich 8/12 von den auf Ihre ehemalige Wohnung anfallenden Anteile.

fin Experte!

Der Ablesetermin muss doch nicht mit dem Rechnungstermin übereinstimmen. Es ist logisch, dass bei Auszug eines Mieters abgelesen werden muss, sonst würden Sie die Kosten des Nachmieters mitbezahlen, geschähe dies nicht. Wasserrechnungen z.B. aber macht nicht der Vermieter, sondern die Kommune. Und die rechnet am Jahresende ab. So lange muss der Vermieter warten um überhaupt eine Endabrechnung erstellen zu können. Bei den Heizkosten muss er den Abrechnungszeitraum ebenfalls abwarten um den Gesamtverbrauch eines Jahres zu ermitteln.
Der Vermieter hat dann 12 Monate lange Zeit seine Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zugehen zu lassen.

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