rhw
Hallo reduzierer,
die evtl. mögliche Mietminderung für den Ausfall der Spülmaschine für nur einige Tage (?) würde sich ja tatsächlich im Cent-Bereich bewegen:
Beispielrechnung:
Kaltmiete 200 Euro, davon 5 % Mietminderung, macht 33 Cent täglich.
Spannender scheint mir die Frage, warum die anteilige Kostenübernahme für die Reparatur 'o.k.' sein soll! Was steht denn im Mietvertrag?
Die 'üblichen' Kleinreparaturkosten-Klauseln regeln i. A. 'Klein'-Reparaturen und nicht 'kleine Anteile' an größeren oder großen Reparaturen.
MfG
rhw
reduzierer
Hallo rhw, danke für den Tip mit der "Reparatur-Klausel"
Ja stimmt schon - der Betrag für den Ausfall der Maschine ist wohl nicht mehr der Rede wert.
Was die Kostenübernahme angeht siehts schon besser aus:
Zitat Mietvertrag:"...die kleinen Instandhaltungen u. Reparaturen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen...".
Die Klausel ist also auch bei meinem MV drin.
Dummerweise wird die Spülmaschine nicht konkret genannt, oder gehört die zu einer in der Klausel genannten Kategorien? Oder etwa doch nicht?
<!-- s:? --><!-- s:? -->
rhw
Hallo reduzierer,
zu den in der Klausel genannten Einrichtungen gehört eine Spülmaschine IMHO nicht. Man kann damit weder heizen noch kochen <!-- s --><!-- s -->
Was ist denn kaputt bzw. wie hoch werden die Reparaturkosten? Wenn die Kosten über 75 EUR liegen, handelt es sich nicht mehr um eine Kleinreparatur.
MfG
rhw
reduzierer
Hallo rhw,
zu den reparaturkosten: ein "Handlanger" und Elektiker des Vermieter hat sich das ganze mal angesehen und rechnet mit Kosten um die 80-100 Euro.
Von einem Kostenvoranschlag wurde mir seitens der Vertragswerkstatt, an die der Auftrag zu reparatur gehen muss, abgeraten.
Zitat:" ...kostet bloß extra und repariert werden muss so oder so."
Ich werd die Werkstatt erstmal machen lassen, weil ich davon ausgehe daß die Preiseinschätzung des Elektrikers richtig war.
hab vielen Dank für die Tipps
mfg
reduzierer