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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi zusammen!
Ich hab da mal ne Frage: Bis zu unserer aktuellen NK-Jahresabrechnung (der 1. in dieser Wohnung) haben wir ca. 100€/Monat für alle Heiz. und Betriebskosten gezahlt, jetzt hat der Vermieter aufgrund angeblich stark gestiegener Kosten für Müllabfuhr, Heizung, etc., mal eben um 43 €/Monat erhöht, also eine NK-Erhöhung um ca. 43 % und eine Gesamtmieterhöhung um über 15%(von 279€/Monat auf 322€/Monat). Damit meine ich die monatliche Vorauszahlung, eine Nachzahlung von 258€ hatten wir auch noch...
Das finde ich schon sehr happig, deshalb meine Frage: Darf er das so einfach machen?
Ausserdem haben wir zum Zeitpunkt dieser Rechnung erst ca. 7 Monate hier gewohnt, ist das normal, dass diese Abrechnung sich offensichtlich nach dem Kalenderjahr richtet und nicht nach der tatsächlichen Wohndauer von einem Jahr?
Ach ja, und wir haben eine Staffelmiete, d.h. der Mietpreis erhöht sich eh jedes Jahr um ein paar Euro, aber das ist ja die reine Kaltmiete und dürfte ja somit hier nix zur Sache tun...
Und wenn dies so nicht rechtens ist, wie sollte ich vorgehen, da ich diese erhöhten Kosten ja jeden Monat als Vorauszahlung zahle, einfach wieder den alten Betrag zahlen, ihm erst Bescheid geben, ...??
Stichwörter: betriebskosten + erhöhung + heiz + zulässig

0 Kommentare zu „Erhöhung der Heiz- und Betriebskosten um 43% zulässig?”

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