forsetis 09.08.2018 08:20
zu 1. Klar, dass der Vermieter für noch offene Betriebskosten Geld einbehalten darf. Vor allen Dingen dann, wenn es in der Vergangenheit stets Nachzahlungen gab. Für mich aber nicht nachvollziehbar, warum man die monatlichen Vorauszahlungen nicht erhöht hat.
Ohne die Klauseln im Mietvertrag zu kennen, kann zu den Schönheitsreparaturen nichts gesagt werden.
Warum sind eine Ersparnis von 450.- Euro ein schlechtes Geschäft? Das sollten Sie etwas genauer erläutern.
Wenn der Mietvertrag zum 31.10. fristgerecht gekündigt wurde, dann ist das mit den privatrechtlichen Schritten nur dummes Geschwätz.
dedl 09.08.2018 10:38
...sorry, war missverständlich ausgedrückt: der Mieter hat immer eine Rückzahlung / Gutschrift bekommen. Diese möchte der Vermieter nun neben der Kaution einbehalten um zu renovieren.
forsetis 09.08.2018 13:15
Noch einmal. Ohne den genauen Text der Schönheitsreparaturen aus dem Mietvertrag zu kennen. kann ich nicht antworten. Grundsätzlich sind aber Schäden an der Mietsache zubeseitigen. Das gilt z.B. auch für bunte Wandfarben oder Mustertapeten und Wandbilder.