Gast
Hallo,
natürlich muß der Vermieter Baumaßnahmen;ich glaube mindestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Beginn,und schriftlich;ankündigen.Dabei muß er über Art,Umfang und vorraussichtliche Dauer der Arbeiten und begleitende Maßnahmen (Gerüst,abgeklebte Fenster...) informieren.
Durch diese Arbeiten wird natürlich das wohnen beeinträchtigt,also der Wohnwert nicht nur unerheblich gemindert.
Daher steht Dir für die Dauer dieser Beeinträchtigungen eine Mietminderung zu.
Die Höhe hängt natürlich davon ab,um wieviel und wie lange dieser Wohnwert in den einzelnen Räumen der Wohnung gemindert ist.Das festzustellen ist nicht ganz einfach.Um Schwierigkeiten von Anfang an zu vermeiden,würde ich die Beratung bei einem Mieterverein zu Rate ziehen.
Gruß
FischkoppStuttgart
Kann dem Gast nur beipflichten.
Hier ist fachliche Hilfe Notwendig. Diverse Literatur, z.B. ARAG, hat zwar einige Fall Beispiele hierzu, sagt aber auch kaum was aus, da die Fälle nicht mit Ihrem Fall vergleichbar sind.