Gast
ich würde dem Vermieter ultimativ ankündigen,
1. die Heizkostenvorauszahlungen komplett einzustellen, wenn nicht unverzüglich verbrauchsabhängig abgerechnet wird und
2. von der drohenden Nachzahlung keinen Cent zu leisten.
Diese Ankündigung würde ich sodann auch durchziehen.
Zur Berechnung bleibt indes anzumerken, dass nur mindestens zu 50 Prozent nach tatsächlichen Verbrauch abzurechnen ist und zu 50 Prozent nach Wohn- bzw. Nutzfläche umgelegt werden darf. Üblich ist 70 zu 30. Um auf der sicheren Seite zu sein solltest du den Gesamtbetrag der Heizkosten zunächst halbieren. Von dieser Hälfte errechnest du dann den auf die QM deiner Wohnung entfallenden Anteil. Dies musst du mindenstens bezahlen, d.h., wenn deine Vorauszahlungen schon hierunter liegen, solltest du jedenfalls die Differenz ausgleichen. Andernfalls s.o.