Rano
Es ist grundsätzlich so, daß Du zum Vertragsende die Wohnung komplett hättest übergeben müssen (= leergeräumt und Schlüssel zurückgeben). Eine weitere "Nutzung" über diesen Termin hinaus bedeutet quasi eine Vertragsverlängerung.
In Deinem Fall ist es jedenfalls Auslegungssache. Schließlich hat Dir der VM zumindest eine Fristverlängerung für die Mängelbeseitigung eingeräumt, da sein Putzer ja vorab noch Arbeiten zu erledigen hatte. Ist der Putzer dann auch noch mit einem Schlüssel in die Wohnung gegangen, den ihm der VM gegeben hat, kann auch eine Schlüsselübergabe pro forma bereits stattgefunden haben. Wie sollte der Handwerker sonst in diese Wohnung gekommen sein?
Diese Fristverlängerung dazu zu benutzen auch noch Möbel und Dinge des täglichen Bedarfs in der WOhnung zu belassen ist nicht ok.
Vielleicht solltest Du einen Kompromiss (Zahlung bis zum 15.) anstreben, da hier eine klare Deutung der Rechtslage nur schwer möglich ist.
Gruß
Ralph
deronkel
Der Vermieter hat die Ausbesserung der Risse selbst durchgeführt und seine Aussage war, das er erst die Risse in den Wänden und der Decke ausbessert und ich danach erst die Wohnung streichen soll. Heute meinte er, das ich dies hätte vollkommen unabhängig von seinen Arbeiten schon vorher hätte machen können. Diese Ausbesserung war Ihm aus beruflichen Gründen aber auch nicht früher möglich. Sein Argument für eine Mietzahlung ist, das sich noch persönliche Sachen von mir in der Wohnung befinden. Was aber meiner Meinung nach meine Sache ist, nachdem ich ja die Malerarbeiten auch noch nicht ausführen konnte.