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poisona hat diese Frage gestellt
Hallo! ist eine Mietminderung auch nachträglich möglich? Also wenn z.b. ein Mangel auch nach Monaten nicht behoben wurde, obwohl immer wieder gemeldet?Dank und Gruß!

3 Kommentare zu „Mietminderung auch nachträglich möglich?!”

Forseti Experte! 22.01.2012 19:19

Worum geht es, was wurde wann beweisbar (Einschreiben) an den Vermieter gemeldet?

Ein wenig mehr müsste man schon wissen, um zu antworten.

poisona 22.01.2012 20:54

Also das Dach ist undicht! Kommt immer wieder was durch! Vermieter weiss bescheid und war auch immer wieder auf dem Dach am reparieren! Nur es kommt immer wieder durch! :-(

Bladder Experte! 23.01.2012 07:36

Die Mietminderung ist in diesem Beispiel vom Tage der Meldung an den Vermieter, bis zur Behebung des Mangels möglich.

Die Höhe ist abhängig von der Beeinträchtigung des Wohnwertes.

Grundsätzlich ist der Mieter beweispflichtig.

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