AMAyer 03.12.2008 08:17
Sicherlich ist Ihr Vermieter ein lustiger Mensch oder aber einfach nur dumm!
Eine derartige Klausel dient nur dazu, ein Lächeln auf das Gesicht des Mieters zu zaubern.
Diese Klausel ist totaler Quatsch.
Wenn Sie ausgezogen sind, brauen Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses keine Kosten mehr zu tragen!
Andreas Mayer
neubuerger 03.12.2008 21:50
Vielen Dank aber der Fall ist so, dass ich in eine neue Wohnung eingezogen bin, wo ich eben den oben genannten Fall zu berücksichtigen habe. Also, ich soll wie es aussieht, für die Zeit bis zu meinem Einzug zahlen. Wie verhält es sich dort? Eben mit den oben genannten Faktoren.
Susanne 04.12.2008 08:58
Das Problem ist erst akut, wenn der Vm tatsächlich Geld für den Leerstand fordert. M.E. ist die Klausel ungültig, sowas nennt man eine überraschende Klausel, ggf. auch gegen die guten Sitten. Allerdings hast Du den Vertrag doch schon unterschrieben? Fragt man da nicht vorher?