Balkonexperte 25.08.2011 13:58
Ein Teil dieser Arbeiten bedeutet für den Mieter eine Erhöhung der Kaltmiete. Sind Sie darüber informiert?
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modernisierung.htm
Gleichzeitig besteht für den Mieter eine Duldungspflicht bei anstehenden Modernisierungen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldung.htm
In wie weit eine Mietminderung durchgesetzt werden kann, sollten Sie auf den folgenden Seiten recherchieren:
http://www.bild.de/ratgeber/geld-karriere/mieterrecht/wie-mindere-ich-meine-miete-richtig-5736696.bild.html
http://www.guter-rat.de/ratgeber/Die_Miete_kuerzen_607027.html
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/em1.htm
pegge 25.08.2011 14:07
Ich musste natürlich unterschreiben, das ich mit den Modernisierungen einverstanden bin. In diesem Schreiben wurde eine Mieterhöhung aber nicht erwähnt.