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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe in meiner Wohnung einen sehr dubiosen Fall...

Ich bin am 01.11. 2004 in meine Wohung eingezogen und habe Ende November 2005 meine Nebenkostenabrechung für November/Dezember 2004 erhalten. Also fristgerecht.

Jetzt soll ich für diese 2 Monate ca. 300€ Nebenkosten nachzahlen! (meine Wohnung ist 65 m² und ich zahle 125 € Nebenkostenvorauszahlung/Monat).

Jetzt kam heraus, dass die Heizkosten so hoch sind, weil die Heizung im Haus den Eigentümern nicht gehört, sondern vom Energieversorger geleast ist. Können diese Leasinggebüren für die Heizung an die Mieter übertragen werden? Muss ich diese übernehmen??? (die Kosten sind in der Abrechung des Ableseunternehmens nicht als Leasingkosten gekennzeichnet).
Stichwörter: heizung + leasinggebühren

0 Kommentare zu „Leasinggebühren für Heizung”

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