Susanne
Es gibt ganz sicher kein [/b:dfd30]Gesetz, das sagt, dass Verstopfungsschäden vom Vermieter nur bis zur Wand bezahlt werden müssen.
Im Schadensfall gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip. Der Verursacher muss zahlen- verschuldet der Mieter die Verstopfung, so hat er zu zahlen.
Ist die Verstopfung entstanden, weil der VM Instandhaltungsarbeiten versäumt hat (Alter der Rohre oder regelmässige Reinigung nötig?) oder verstopft eine bestimmte Stelle regelmässig, weil ein Fehler in der Verlegung/Krümmung vorliegt, zahlt der Vermieter.
Bis der Versursacher ermittelt wurde zahlt erst mal der, der die Rohrreinigungsfirma bestellt hat. Aufgrund der Art der Verstopfung kann die Firma bestimmt Auskunft geben, wer der Verursacher sein könnte.
Zur allgemeinen Rechtssprechung der Gerichte in solchen Fällen einfach mal googeln.
M4thiz
vielen Dank, für die Info!
naja erstmal abwarten, wenn ne Rechnung von der Hausverw. kommt dann sollen die mir erstmal beweisen das das nicht im Hauptrohr war <!-- s --><!-- s -->
grüße