Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
folgendes:
der Abfluss in der Küche war verstopft und zwar 10m im Rohr, was uns nachher die Rohrreinigungsfirma mitteilte. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter bis zum Hauptrohr die VErstopfungsschäden bezahlen muss und ansonsten zahlt der Vermieter. Weder die Vermieterin (eine Hausverwaltungsgesellschaft) noch der Hausmeister, noch die Rohrreinigungsfirma kann genau sagen wo das Hauptrohr liegt.Wie ist die Rechtslage? Ich habe nun von einem Bekannten gehört, dass es ein Gesetz geben soll das besagt, verstopfungsschädem muss der Vermieter nur bis zur Wand bezahlen!
Was ist an dieser Aussage dran und was kann man generell zu diesem Fall sagen?
Ich wäre sehr dankbar über eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Mathis
Stichwörter: abflussverstopfung + mieter + zahlen

2 Kommentare zu „Abflussverstopfung, muss der Mieter zahlen?”

Susanne Experte!

Es gibt ganz sicher kein [/b:dfd30]Gesetz, das sagt, dass Verstopfungsschäden vom Vermieter nur bis zur Wand bezahlt werden müssen.

Im Schadensfall gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip. Der Verursacher muss zahlen- verschuldet der Mieter die Verstopfung, so hat er zu zahlen.

Ist die Verstopfung entstanden, weil der VM Instandhaltungsarbeiten versäumt hat (Alter der Rohre oder regelmässige Reinigung nötig?) oder verstopft eine bestimmte Stelle regelmässig, weil ein Fehler in der Verlegung/Krümmung vorliegt, zahlt der Vermieter.

Bis der Versursacher ermittelt wurde zahlt erst mal der, der die Rohrreinigungsfirma bestellt hat. Aufgrund der Art der Verstopfung kann die Firma bestimmt Auskunft geben, wer der Verursacher sein könnte.

Zur allgemeinen Rechtssprechung der Gerichte in solchen Fällen einfach mal googeln.

M4thiz

vielen Dank, für die Info!
naja erstmal abwarten, wenn ne Rechnung von der Hausverw. kommt dann sollen die mir erstmal beweisen das das nicht im Hauptrohr war <!-- s ;) --><!-- s ;) -->
grüße

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.