Rabe 22.07.2008 14:55
Hallo carpentarij,
diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Zum einen geht aus Ihrer Frage nicht hervor, ob der Keller laut Mietvertrag mitvermietet ist oder wie allgemein üblich, dem Mieter zur Nutzung bis auf Widerruf, überlassen wird.
Im ersten Fall, wenn der Keller mit vermietet ist und Sie dafür Miete zahlen, dann wäre eine Mietminderung möglich, wenngleich sich diese auf max. 1-2% Minderung belaufen dürfte.
Im anderen Fall, wenn der Keller zur Nutzung überlassen ist, dann können Sie keine Miete mindern.
Rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich, da der Vermieter (nicht der Hausmeister) erst Kenntnis von dem Mangel haben muss, um ihn zu beseitigen. Dazu sollten Sie Ihrem Vermieter eine angemessene Frist (2 Wochen) stellen.
Zum anderen wäre mein Rat an Sie, gehen Sie zum Baumarkt und kaufen dort einen Riegel, der ca. 5-7 Euro kostet und schrauben diesen selbst an die Kellertür, damit wäre Ihnen denke ich am schnellsten geholfen.
Grüßle Rabe