Gast hat diese Frage gestellt
Erstmal Hallo hier im Forum
Wir haben einen Mietvertrag mit Fristenregelung zu Schönheitsreparaturen ( 3,5,7 Jahre) und ziehen jetzt nach 4 Jahren und 2 Monaten aus der Wohnung aus. Bad und Küche wurden im Januar 2002 renoviert ( Wände geweißelt). Wir würden nun gerne den prozentuallen Anteil eines Kostenvoranschlags an unseren Vermieter zahlen und dann ohne zu renovieren aus der Wohnung ausziehen!
Der Vermieter wird das wahrscheinlich auch akzeptieren, will uns aber dann dazu zwingen die Wohnung schon ca. 1 Woche früher zu räumen um dem Handwerker die Möglichkeit zu geben die Wohnung vor Neubezug renovieren zu lassen.
Da unser Terminplan mit Neubezug eines Hauses sehr eng ist, sehen wir keine Möglichkeit, die Wohnung vor unserem Kündigungstermin zu räumen.
Nun zu meiner Frage. Kann uns der Vermieter dazu zwingen die Wohnung schon frühzeitig zu räumen? [/b:51c03]
( Ganz davon abgesehen kommt in unserem Mietvertrag auch noch eine handschriftliche Klausel vor die uns zu einer Renovierung bei Auszug zwingt! Nach meinen Recherchen sind damit beide Regelungen ungültig und wir müßten eigentlich gar nicht renovieren.
Eigentlich wollen wir uns aber gütlich einigen !!!! ( Nur wenn es hart auf hart kommt, werde ich schwerere Geschütze auffahren)
Wäre super wenn Ihr zu meiner obigen Frage eine Antwort geben könntet
Vielen Dank schon mal
Carsten