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Andra hat diese Frage gestellt
Zunächst einmal ein freundliches Hallo in die Runde!

Ich bin neu hier und hoffe auf einige Einschätzungen und Ratschläge zu folgender Problematik:

Eine meiner Nachbarinnen im Haus hat ihren Lebensgefährten "schwarz" bei sich einziehen lassen. Zu Beginn der Beziehung vor drei Jahren kam er nur regelmäßig zu Besuch, seit etwa zwei Jahren hält er sich allerdings - ohne Übertreibung - 350 Tage und Nächte im Jahr bei ihr in ihrer Wohnung auf. An sich wäre mir das komplett egal, allerdings werden unsere Wasser- und Abwasserkosten nach Personenzahl berechnet, und da wir (ohne diesen Herrn) eh nur sieben Bewohner sind, fällt das natürlich recht eindeutig ins Gewicht.
So musste jeder Mieter für das Jahr 2014 eine Nachzahlung leisten und eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen hinnehmen und auch die Abrechnung für 2015 war wenig erfreulich, da wir wieder saftig nachzahlen "dürfen". Hierbei ist sehr offensichtlich, dass ein Großteil der Nachzahlung mit besagtem Wasser-/Abwassergeld zu erklären ist.

Natürlich sind wir anderen Mieter hierüber wenig erbaut und der Vermieter ist auch längst informiert, aber immer, wenn er (oder auch einer von uns) das Thema bei der betreffenden Mieterin anspricht, behauptet sie, ihr Freund wäre lediglich ein Besucher, da er schließlich eine Eigentumswohnung im Nachbarort habe. - Letzteres stimmt zwar, nützt uns allen nur wenig, wenn er sich nie in seiner Wohnung aufhält.

Nun zu meiner konkreten Frage: Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um jemandem nachzuweisen, dass er eben keinen Besucher, sondern einen Mitbewohner bei sich beherbergt, und welche Schritte müsste man hierfür einleiten?

Protokolle hat bisher niemand von uns geführt, aber der gute Herr taucht seit über einem Jahr sogar mit auf den Namensschildern an der Türklingel sowie auf dem Briefkasten auf und sein Auto steht quasi "immer" vor unserem Haus. Darüberhinaus haben seine Freundin und er sich gemeinsam Möbel für die Wohnung bei uns im Haus angeschafft und sich zusammen einen Hund zugelegt, der selbstverständlich auch hier wohnt.

Der Mann hat seinen Lebensmittelpunkt so eindeutig hierher verlegt, dass man höchstwahrscheinlich auch bei Nachbarn in den umliegenden Häusern klingeln könnte und sich dort niemand vorstellen könnte, dass er nicht offiziell hier wohnt. - Bei uns im Haus weiß natürlich ohnehin jeder Bescheid, was da läuft.

Ich will wirklich niemandem was Böses, aber habe eben auch kein Geld zu verschenken. Wie könnte man also vorgehen, damit zumindest die personenbezogenen Nebenkosten entdprechend angepasst werden können?

Vielen Dank fürs Lesen (und Antworten ;-) )!



2 Kommentare zu „Weiterer Bewohner/Nebenkosten”

forsetis Experte! 04.11.2016 15:33

Ich würde die Posten, die nach Personen abgerechnet werden mal mit der richtigen Zahl der Mieter durchrechnen. Dann sieht man, um welchen Betrag es geht und hat einen Betrag, mit dem man gegenüber dem Vermieter argumentieren kann.

Andra 05.11.2016 00:49

Herzlichen Dank für die Antwort, forsetis.

Durchgerechnet habe ich das Ganze natürlich schon. Dreisatz geht grad noch. ;-)
Nachdem die Nebenkostenvorauszahlungen im letzten Jahr sowieso schon erhöht wurden, sodass für mich im Jahr über 100 Euro mehr anfallen (da sind aber auch die Nebenkosten mit eigerechnet, die sich nach der Wohnungsgröße berechnen), zahlen wir pro Person im Haus dennoch jetzt noch einmal zusätzlich (!) ca. 40 Euro personenbezogener Nebenkosten für diesen Mann nach, also insgesamt 280 Euro.
Mir ist bewusst, dass das für etliche Menschen nicht viel Geld sein mag, für mich ist es das (vor allem in der Summe) aber schon. Darüber hinaus finde ich es unabhängig vom Betrag auch schlichtweg unfair.

Der Vermieter kennt sowohl die Problematik als auch die Zahlen, sieht den "Kampf" aber wohl als aussichtslos an, weil es für derartige Fälle halt keine klar definitierten Kriterien gibt und die beiden Personen, um die es geht, sehr frech und widerstandsfähig sind. Kurz gesagt: Er hat keine Lust auf eine Auseinandersetzung.

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