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Rusty05 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin am 01.11.08 in eine neue Wohnung eingezogen und bereits am 31.12.2008, also nach 2 Monaten wieder ausgezogen. Im Mietvertrag steht etwas von Abrechnugszeitraum, aber nicht von wann bis wann dieser gilt. Jedenfalls habe ich jetzt im Mai 2010, also 1 Jahr und 5 Monate später nach meinen Auszug eine utopische Nebenkostenabrechnung erhalten. Ist diese noch rechtsgültig?
Kurz zu den NK: Whg 45 qm, Miete 270,-- und NK 120,-- Eur. Jetzt will der Vermieter noch 226,07 Nachzahlung. Wir haben aber bereits zum 01.12.08 eine neue Wohnung bezogen, was heißt, wir haben nur einen Monat in der Wohnung gewohnt und sollen letztendlich NK zahlen von insgesamt 466,07 €. Also fast so hoch wie die Miete selbst.
Freue mich auf eine Anwort.
Rusty05

3 Kommentare zu „Nebenkosten nach Auszug, wann sind diese verjährt”

Balkonexperte Experte! 01.08.2010 13:59

Wenn ich davon ausgehe, dass der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann hätte die Rechnung spätestens am 31.12.2009 beim Mieter eintreffen müssen.

Balkonexperte Experte! 01.08.2010 14:01

P.S. Aber spätestens auf der Nebenkostenabrechnung müsste der Abrechnungszeitraum von ....bis genannt sein, denn der ist in erster Linie entscheidend und nicht das Auszugsdatum.

Bladder Experte! 03.08.2010 08:18

Mir fallen 2 Dinge auf:

1. Es ist doch ungewöhnlich innerhalb von 3 Monaten (gesetzliche Kündigungsfrist) aus einem Mietvertrag regulär entlassen zu werden. Gab es denn hier eine außerordentliche Kündigung oder eine Aufhebung mit einem früheren Termin?
Wenn ja, dann könnte in der Abrechnung noch eine möglicherweise tageweise Mietforderung versteckt sein!

2. Wenn der Abrechnungszeitraum z.B. aber von Mai bis Mai gelaufen wäre, dann könnte auch die Abrechnung noch fristgerecht, innerhalb der 12 Monate, zugestellt und rechtsgültig sein.

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