Balkonexperte 01.08.2010 13:59
Wenn ich davon ausgehe, dass der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann hätte die Rechnung spätestens am 31.12.2009 beim Mieter eintreffen müssen.
Balkonexperte 01.08.2010 14:01
P.S. Aber spätestens auf der Nebenkostenabrechnung müsste der Abrechnungszeitraum von ....bis genannt sein, denn der ist in erster Linie entscheidend und nicht das Auszugsdatum.
Bladder 03.08.2010 08:18
Mir fallen 2 Dinge auf:
1. Es ist doch ungewöhnlich innerhalb von 3 Monaten (gesetzliche Kündigungsfrist) aus einem Mietvertrag regulär entlassen zu werden. Gab es denn hier eine außerordentliche Kündigung oder eine Aufhebung mit einem früheren Termin?
Wenn ja, dann könnte in der Abrechnung noch eine möglicherweise tageweise Mietforderung versteckt sein!
2. Wenn der Abrechnungszeitraum z.B. aber von Mai bis Mai gelaufen wäre, dann könnte auch die Abrechnung noch fristgerecht, innerhalb der 12 Monate, zugestellt und rechtsgültig sein.