Tomraid
Hallo Theo,
also von einer Nettogrundfläche habe ich noch nie was gehört.
Deine Wohnung muß exakt nach der Wohnflächenberechnung aufgemessen werden und erst dann, kannst du evtl. von einer Mietminderung oder Mietreduzierung sprechen. So einfach mal so 7% in Abzug zu bringen ist nicht so toll.
Aus diesem Grund lege ich dir mal diese Info-Seite ans Herz.
<!-- m --> http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/wohnflaeche/wohnflaeche http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/woh ... aeche.html <!-- m -->
MfG
Gast
Opps, ich hab mich auch vertan.
Der Vermieter hat die Bruttogrundfläche zugrunde gelegt, d.h. er hat alle Wände mitberechnet und die Dachschräge ( unter 2 m ) nicht mit 50 % zum Abzug gebracht.
Da es sich um frei finanzierten Wohnraum handelt, ist die Berechnungsmethode ja frei wählbar. Aber da im Mietvertrag nichts steht, dürfte man wohl von der II Berechnungsverordnung oder Wohnflächenverordnung ausgehen.
Meine Frage bezieht sich eigentlich auf die Mietberechnung nach Quadratmeterpreis. Einige Quellen im Internet sagen unter 10 % geht garnichts, einige sagen bei einem Quadratmeterpreis in jedem Fall, andere sagen die Gerichte urteilen hier unterschiedlich.