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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In meinem Mietvertrag steht wörtlich:
114,92 qm Wohnfläche Euro 6,50/qm Wfl Euro 746,98

Allerdings wurde hier die Nettogrundfläche zugrunde gelegt. Die reale Wohnfläche mit Abzug von Wänden und Anrechnung von Dachschrägen ist ca. 7 % kleiner. Eine spezielle Flächenberechnungsmethode ist nicht erwähnt.

Leider finde ich hierzu keinen eindeutigen Beitrag bzw. Urteil. Meiner Meinung nach ist eine Mietmiederung aufgrund der Quadratmeterpreis Vereinbarung zulässig, auch wenn die Abweichung < 10 % ist.

2 Kommentare zu „Mietminderung bei falscher Mietfläche mit Quadratmeterpreis”

Tomraid Experte!

Hallo Theo,

also von einer Nettogrundfläche habe ich noch nie was gehört.

Deine Wohnung muß exakt nach der Wohnflächenberechnung aufgemessen werden und erst dann, kannst du evtl. von einer Mietminderung oder Mietreduzierung sprechen. So einfach mal so 7% in Abzug zu bringen ist nicht so toll.

Aus diesem Grund lege ich dir mal diese Info-Seite ans Herz.

<!-- m --> http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/wohnflaeche/wohnflaeche http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/woh ... aeche.html <!-- m -->

MfG

Gast Experte!

Opps, ich hab mich auch vertan.
Der Vermieter hat die Bruttogrundfläche zugrunde gelegt, d.h. er hat alle Wände mitberechnet und die Dachschräge ( unter 2 m ) nicht mit 50 % zum Abzug gebracht.

Da es sich um frei finanzierten Wohnraum handelt, ist die Berechnungsmethode ja frei wählbar. Aber da im Mietvertrag nichts steht, dürfte man wohl von der II Berechnungsverordnung oder Wohnflächenverordnung ausgehen.

Meine Frage bezieht sich eigentlich auf die Mietberechnung nach Quadratmeterpreis. Einige Quellen im Internet sagen unter 10 % geht garnichts, einige sagen bei einem Quadratmeterpreis in jedem Fall, andere sagen die Gerichte urteilen hier unterschiedlich.

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