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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

das 4-Familien-Haus in dem ich eingezogen bin, ist ein Neubau.
Jetzt wurde diese Woche damit begonnen, die Außenfassade zu verputzen, d.h. jetzt steht schon 1 Woche ein Gerüst ums komplette Haus und es wird mindestens noch 3 Wochen stehen. Die Fenster wurden zum Schutz vor dem Putz mit transparenter Folie verhängt. Aufgrund des Gerüstes sind auch die Parkplätze zum Teil nicht nutzbar.

Nun meine Frage: Muß dass hinnehmen, weil ist Neubau, oder bin ich berechtigt, die Miete zu mindern?

Wenn ja, würde ich mich freuen, wenn mir jemand antworten könnte und vielleicht auch einen rechtlichen Link dazu geben kann.

Vielen Dank im Voraus

MfG
Chris

3 Kommentare zu „Mietminderung bei Neubau wegen Verputz der Außenfassade?”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

dir war doch bei Einzug bestimmt bekannt, dass der Außenputz noch fehlt und der logischer weise noch aufgebracht werden muss!?! wenn das so ist, dann keine minderung möglich

mfg

o.c

Baerchichi aktiver Benutzer

Denke auch das man da nichts machen kann weil ja klar war daß der Neubau noch komplett fertig gestellt werden muss

Tomraid Experte!

Naja die Frage kannste dir ja selber mal beantworten,

Stelle dir mal vor, dafür würde man Mietminderung machen können, was dann hier in Deutschland los wäre!

Da würde ja jeder sofort in einem neubau ziehn <!-- s :D --><!-- s :D -->

Also Mietminderung nur wenn die Folie nicht transparent ist. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
(grell Blau oder grell grün) ca. 5%

Und Gerüststellung bis 6 Wochen ist hin nehmbar.

Achja verärgere so deinen neuen Vermieter lieber nicht, denn du wirst ja mal ausziehen wollen <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Gruß

Tomraid

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