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Mietminderung bei Spülwasser in der Badewanne

Nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal stellt es einen erheblichen Mangel dar, wenn das in der Küche abgelassene Spülwasser wegen eines Rohrdefekts durch den Abfluss der Badewanne gedrückt wird, so dass der Mieter nach jedem Spülvorgang die Badewanne reinigen muss.

Hilft der Vermieter trotzt Aufforderung dem Mangel nicht ab, kann der Mieter die Miete um drei Prozent kürzen.

Urteil des LG Wuppertal
10 S 111/96
Hausbesitzer Zeitung Heft 158/2001, Seite 13
Stichwörter: mietminderung + spülwasser + badewanne

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