Susanne
Die Erben treten in den Vertrag ein! Ein neuer Vertrag ist nicht nötig!
siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/563.html[/url:825f1]
tstoffregen
ich habe meiner Schwester davon abgeraten einen neuen Vertrag abzuschliessen.
Muss für eine Kündigung mit einer Frist von 9 Monaten von seiten des Vermieters ein wichtiger Grund vorgelegt werden?
Gruß Thomas
Susanne
Das steht dort auch!!! Lesen Sie den gesamten § 563 BGB
(4) Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt.
Der Verkauf ist allerdings kein Kündigungsgrund!
Gast
Mit dem Tod des Hauptmieters endet ein Mietverhältnis.
Erben übernehmen zwar Verpflichtungen (Hausrat ausräumen, Renovierung etc.) Sie haben aber nicht das Recht dort als neue Mieter in der wohnung zu wohnen. Dazu bedarf es einem neuen Mietvertrag.