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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

nun ziehe ich ja bald aus meiner Wohnung aus. Heute stand aber schon zum zweiten Mal, UNANGEMELDET, jeweils ein Handwerker vor meiner Tür.
Zur Begehung durch den Vermieter sowie zwecks Vermessung, muss ich diese Leute, soweit ich weiss, in meine Wohnung lassen, aber doch immer mit Ankündigung, oder?

Weiterhin gibt´s doch, sollten meine Vermieter auf die Idee kommen JETZT bald auch zu modernisieren, Fristen, oder?
Stichwörter: moderniesierung + begehung + dulden

2 Kommentare zu „Begehung, Moderniesierung dulden”

FischkoppStuttgart Experte!

Nett,
Der VM versucht noch auf ihre Kosten, sprich zu Ihrer Mietzeit zu Modernisieren.

Besuche müssen vorher angekündigt werden (2 bis 3 Wochen), ausser es ist Gefahr in Verzug (sofortiger Handlungsbedarf).
Ausser es ist im Mietvertrag was anderes vereinbart! ! !
LG Stuttgart, ZMR 1985 S273)

Modernisierung: 3 Monate Vorankündigung! ! ! BGB §554 Absatz 3

Sie dürfen dieses Ablehnen.

Katrin

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

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