FischkoppStuttgart
Nett,
Der VM versucht noch auf ihre Kosten, sprich zu Ihrer Mietzeit zu Modernisieren.
Besuche müssen vorher angekündigt werden (2 bis 3 Wochen), ausser es ist Gefahr in Verzug (sofortiger Handlungsbedarf).
Ausser es ist im Mietvertrag was anderes vereinbart! ! !
LG Stuttgart, ZMR 1985 S273)
Modernisierung: 3 Monate Vorankündigung! ! ! BGB §554 Absatz 3
Sie dürfen dieses Ablehnen.
Katrin
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!