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Ein unverheiratetes Paar hatte gemeinsam einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen. Noch bevor der Mietvertrag ablief, trennten sich die Mieter, und einer der beiden zog aus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, weil er die Wohnung nun alleine nutze, müsse er auch den Anteil des ausgezogenen Ex-Partners mittragen.<br />
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OLG Düsseldorf<br />
1997-10-24<br />
22 U 43/97