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tobelix hat diese Frage gestellt
Hi!
Kann ich Schönheitsreparaturen bei Auszug verweigern, wenn ich weiß, dass vor Neuvermietung die Wohnung renoviert wird? Heizanlage soll von Gasraumheizung in Zentralheizung geändert werden, sowie Durchlauferhitzer in zentrale Warmwasserversorgung. Sprich Wände werden aufgebrochen, viel Staub, Dreck und Handwerker, die durch die ganze Wohnung laufen. Besonders von Interesse wäre hier die Frage nach den Türstöcken und Türen. Mietverhältnis besteht seid 2005 und meine Freundin war zu nachsichtig mit dem Vormieter bzw hatte keine Ahnung, worauf sie achten musste.
Danke für die Hilfe!

3 Kommentare zu „Schönheitsreparaturen trotz Umbau nach Auszug?”

edy Experte! 13.07.2010 20:25

Hallo tobelix,
Wird die Schönheitsreperatur denn unter
diesen Umständen vom VM verlangt?
lg
edy

Berthelstal Experte! 14.07.2010 07:21

Bevor Sie uns hier raten lassen, wäre vorher eine Anfrage beim Vermieter vonnöten gewesen. Vielleicht wird gar keine gefordert.

Balkonexperte Experte! 14.07.2010 08:36

Besonders von Interesse wäre hier die Frage nach den Türstöcken und Türen.

Ganz ehrlich, diese Frage würde mich auch interessieren, denn ich verstehe nur Bahnhof!

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