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pruzhinka22 hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Frage,
kann der Vermieter die Mietminderung nach §536 BGB nach Mängelbeseitigung nachfordern?
Ich hatte einen Mangel in der Wohnung und die Wohnung war 2 Wochen unbewohnbar, wir wohnen in einer 2 Zimmerwohnung mit 4 Personen, im Schlafzimmer war Wasserschaden und bis die Ursache geklärt wurde, waren alle Möbel abgerückt gewesen und standen vor den Betten, wir konnten nicht dran, im Wohn-EssZimmer haben wir zwar eine auziehbare Couch, aber für Kinder war kein Platz zum Schlafen, weil die Couch nur 1,40m breit ist. Nun hatten wir damals einen Anwalt eingeschaltet, der unserem Vermieter ein Schreiben aufgesetzt hat und drin stand:
Die Mieter sind berechtigt die Miete für August, wegen unbewohnbarkeit der Wohnung für 14 Tage, 50% zu kürzen. Während der Baumaßnahmen zur Schadensbeseitigung, die in der Woche 36 beginnen sind die Mieter berechtigt die Miete um 30% zu mindern, wegen der hiermit verbunden Beeinträchtigungen.
Die Baumaßnahmen haben aber in der Woche 37 begonnen und waren erst Ende September abgeschlossen, daraufhin kürzte ich die Miete für den ganzen September um 30%.
Nun schreibt der Anwalt des Vermieters eine Forderung und fordert eine Nachzahlung der Augustmiete von 25%, und akzeptiert die Mietminderung wegen Baumaßnahmen nicht, da er die Beeinträchtigungen als unerheblich sieht.
Zu den Beeinträchtigungen muss ich folgendes sagen: Wasserschaden war an der Wand wo ein 3m breiter und 2m hoher Wandschrank stand, diesen mussten wir komplett abbauen, weil dieser im zusammengebautem Zustand nicht bewegt werden konnte, während dieser Zeit hatten wir Schranktüren, sowie Schrankwände in die Spielecke unserer Kinder gestellt, weil ja der Platz sehr bemessen ist, deswegen gingen uns ca. 4m² Fläche für die Aufbewahrung des Wandschrankes verloren, zu dem stand da immer Staub, da die Maler die Wand aufgeschlagen haben, dann verputzt, dann den Putz geschliffen, dann grundiert, und erst nach 3 Wochen Tapeziert. Ich sehe diese Umstände als nicht unerheblich und will die Miete nicht nachzahlen. Wie sieht die Lage aus, kann der Vermieter die Mietminderung jetzt gerichtich einfordern?

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