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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wegen erhebliche Baumaßnahmen ohne vorherige Ankündigung, möchten wir nun unsere Mietvertrag Fristgerecht kündigen.
jetzt meine Frage: Wenn man erhebliche Bauarbeiten im privaten Miethaus mehrer Monate ertragen in der Hoffnung auf baldige Beendung ( leider nach 8 Monaten noch keine Ende in Sicht), anstandslos die volle Miete weiter bezahlt hat, ist eine Mietminderung nachträglich möglich ?
wer kann mir da weiterhelfen?DANKE!!!!
Stichwörter: mietminderung + möglich + rückwirkend

1 Kommentar zu „Mietminderung Rückwirkend möglich?”

Susanne Experte!

Bundesgerichtshof
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VIII 274/02
Rechtsbereich/Normen: ---
Einstellung in die Datenbank: 2003-07-18
Bearbeitet von: Martina Seipelt
Quelle: dpa

Mieter aufgepasst: Mietzins darf nun länger gemindert werden!
Mieter können zukünftig eine längere Zeit verstreichen lassen, bevor sie nach dem Auftreten von Mietmängeln die Miete einkürzen. Dies soll zumindest dann gelten, wenn der Mangel nach der Mietrechtsreform am 01.September 2001 aufgetreten ist.
Mit dieser Grundsatzenscheidung hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Mietern gestärkt. Während ein Mieter bislang sein Recht zur Mietminderung verloren hat, wenn er die Miete mehr als ein halbes Jahr vorbehaltslos weiter zahlte, bleibt ihm nun mehr Zeit für eine Mietkürzung. Wie lange der Zeitraum allerdings genau ist, steht nicht fest. Fest steht nur, dass der Mieter mit der Geltendmachung seiner Rechte nicht unbegrenzt abwarten kann, weil das Minderungsrecht "verwirkt". Obgleich die Bundesrichter hierfür keinen genauen Zeitraum angegeben haben, dürfte dies im Regelfall frühestens nach einem Jahr erfolgen.

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