Susanne
zu1. Grundsätzlich ja- damit es aber richtig gemacht wird, einen Fachanwalt aufsuchen.
zu2. Nach BGB sind Instandhaltungs und Instandsetzungsmaßnahmen durch den Mieter zu dulden. Wie er dem VM Zugang zur Wohnung verschafft, ist damit Problem des Mieters.
mieterffm
hallo,
habe auf ein paar seiten noch recherchiert und dort wird explizit gesagt dass in solchen fällen ein verdienstausfall als schadensersatz geltend gemacht werden kann. woher hast du den deine infos?
anders kann ich es mir eigentlich auch nicht vorstellen. wäre ja noch schöner wenn ich aus verschulden meines vermieters zig tage unbezahlten urlaub nehmen müsste und unter der ganzen sache noch doppelt leiden dürfte, oder? <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Na, es steht eindeutig im BGB, dass Aufwendungen zum Erhalt der Mietsache vom Mieter zu dulden sind.
Schadenersatzansprüche hat man gegen einen möglichen Verursacher, wenn z.B. der Nachbar die Badewanne hat überlaufen lassen. Aber für den von Dir beschriebenen Schaden gibt es nun keinen Verursacher. Der Vermieter ist hier auch nicht der Verursacher.
Woher hast Du denn Deine [/b:06b4d]Infos???
Der_Mario
Hallo.
Nach § 554 Abs. 4 BGB hat der Vermieter Aufwendungen, die der Mieter infolge von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen machen musste, in angemessenem Unfang zu ersetzen. Ob Verdienstausfall auch als Aufwendungen zu sehen sind, weiß ich leider nicht. Sinnvoll wäre es das (zusammen mit der Mietminderung) über einen Fachanwalt zu klären.