Gast
Hallo,
kommt darauf an was im Mietvertrag steht, laut Urteil ist eine Wohnung auch schon bezugfertig wenn keine Tapete und keine Fußboden in der Wohnung drin ist, wenn im Mietvertrag steht (Bad muß noch vom Mieter ausgebaut werden ) so ist die Wohnung "bezugfertig" .
Gruß
Perix
Ich brauche Angaben wann ein Richter gesagt hat :"jetzt ist die Bude bezugsfertig".
Wie Du eben schon schreibst
..., laut Urteil ist eine Wohnung auch schon bezugfertig wenn keine Tapete und keine Fußboden in der Wohnung drin ist...
Gruß[/quote:3c0fb]
Davon brauche ich mehr Beispiele.
Muss eine Küche benutzbar sein?
Ein Klo da sein?
Mindestens ein Zimmer fertig sein?