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SteffiP hat diese Frage gestellt
Hallo!

ich bräuchte Eure Hilfe in Sachen Mietrecht:
vor 2 Wochen bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe die Wohnung bei einer Übergabe mit Nachmieter und Vermieter ordnungsgemäß übergeben. Auch ein Übergabeprotokoll exisiert.

Nun erhielt ich ein Schreiben meiner ehem. Vermieterin bzgl der Kautionsrückzahlung. Die Vermieterin erlaubt sich aufgrund der "gestiegenen Energiekosten" Euro 100,- der Kaution einzubehalten um dies dann nach Abrechnung der Nebenkosten im Frühjahr zu verrechnen. Auszug aus dem Schreiben: "Durch die ständig angestiegenen Kosten ... ist davon auszugehen, dass Nachzahlungen entstehen... Aus diesem Grunde werde ich an Ihrer Kaution einen Betrag von 100 Euro in Abzug bringen und diesen mit den Abrechungen 2007/2008 und 2008/2009 verrechnen."

Insgesamt geht es um eine Kaution von ca. 980 Euro.

Ist dieser Abzug von 100 Euro rechtens?!

Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße

Steffi

1 Kommentar zu „Reduzierung Kautionsrückzahlung”

Susanne Experte! 14.11.2008 10:28

Ja, der VM darf einen "angemessenen Betrag" einbehalten, wenn davon auszugehen ist, dass aus der NK-Abrechnung eine Nachzahlung zu erwarten ist, allerdings muss er von der letzten Nk-Abrechnung ausgehen, diese ist als Begründung ausschlaggebend. Hattest Du aus der letzten NK ein Guthaben, kannst Du mit dieser Begrü ndung den Einbehalt anfechten.

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