Der_Mario
Hallo.
Eine Mietminderung ist da definitiv möglich, welche Höhe bei Baulärm angemessen ist, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt. Es kommt da jeweils auf die Einzelumstände an.
Bei Arbeiten in Eurer Wohnung ist eine Mietminderung selbstverständlich auch möglich, da ja dann die Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt ist.
Zur Minderung der Miete wird kein Antrag gestellt, sondern man setzt die Minderung einfach um, indem ein Teil der Mietzahlung einbehalten wird:
Eine Mietminderung muss nicht angekündigt werden. Nach dem Gesetz ist die Miete automatisch von dem Zeitpunkt des Mangels an gemindert. Allerdings sagt der Gesetzgeber auch, dass der Mieter dem Vermieter den Wohnungsmangel anzuzeigen hat. Dies geschieht aus Gründen der Beweisführung am besten schriftlich.
Zur angemessenen Höhe der Mietminderung solltet Ihr Euch von einem Fachanwalt oder Eurem Mieterverein vor Ort beraten lassen, da unter bestimmten Umständen eine unberechtigt überhöhte Mietminderung zur Kündigung führen kann.
WoWi
Hallo!
Ich stimme Mario zu. Eine Minderung der Kaltmiete brauchst Du nicht ankündigen. Sie ist berechtigt, wenn ein Mangel an der Mietsache vorliegt, für die Dauer den der Mangel anhält.
Auch die Höhe der Minderung, wie Mario schon erwähnt hat, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Inwieweit die Gebrauchsfähigkeit der Mietsache durch den Mangel (Lärm) beeinträchtigt ist, ist daher nicht pauschal zu beantworten.
Dennoch solltest du in jedem Fall Deinen Vermieter darauf hinweisen, dass ein Mängel (hier der Lärm) an der Mietsache vorliegt und ihn unter Fristsetzung auffordern den Mangel zu beseitigen, da Du ansonsten von Deinem Minderungsrecht Gebrauch machst.
Zur Frage nach der anstehenden Modernisierung:
Zunächst einmal muss der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme mindestens 3 Monate vor Beginn schriftlich ankündigen. Im Ankündigungsschreiben muss die Art der Modernisierung, die Dauer, der Umfang und das voraussichtliche Ende enthalten sein. Die Formvorschriften sind vom Vermieter zwingend zu beachten.
Hat der Vermieter dies unterlassen, gilt die Modernisierung als nicht ordentlich angekündigt. Ihr könnten daher der Modernisierung widersprechen.
Hat der Vermieter jedoch alles form- und fristgemäß angekündigt, und der Mieter widerspricht der angekündigten Modernisierung dennoch, kann er auf Zustimmung zur Modernisierung klagen.
Hinweis: Sobald Ihr Handwerker in die Wohnung lasst, gilt dies als Zustimmungserklärung zur Modernisierung.
In jedem Fall hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht mit 3-monatiger Kündigungsfrist.