Bladder 01.10.2010 19:22
Es handelt sich eindeutig um einen Wohnmangel nach § 536 BGB.
Mietminderung wird nicht gefordert, sie setzt per Gesetz ein.
Es kann keine einheitliche Rechtsprechung geben, da jeder Wohnmangel für sich allein betrachtet werden muss.
Im Internet unter "Mietminderung" suchen und ein Beispielurteil wird ein Prozentzahl nennen. Mit etwa 10% kann man rechnen.
Hier käme erschwerend die Abdeckung der Einrichtung hinzu!
Recht kompliziert, mindestens ein Mieterverein sollte sich der Sache annehmen.
gutemiene3 12.10.2010 17:09
Hallo Dirk71,
wenn Dein Problem noch aktuell ist würde ich mich über Deine Rückmeldung freuen. Ich arbeite beim TV und suche gerade nach Mietern, die Probleme mit ihrer Whg haben...