Susanne 28.11.2008 16:42
So ist es. Lediglich der Vertragsunterzeichner ist Hauptmieter. Diese Person mal anschreiben (ggf. Adresse über Einwohnermeldeamt) ob sie den MV nicht mal kündigen will???
Ich würde nicht von konkludentem Handeln und damit einen bestehenden, mündlichen Mietvertrag ausgehen, da Deine Großeltern offenbar von den Mietern über die Änderungen niemals informiert wurden. Mit den "neuen" Bewohnern auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag machen!
Max1234 01.12.2008 14:54
@Susanne: Danke f?eine Antwort. Leider gibt es in dem Fall ein "Zeit-Problem": Der urspr?iche Mietvertrag mit dem "ersten" Ehepaar datiert auf den Juli 1984. Wir k?n nun nicht mehr nachvollziehen, wann genau die erste Ehefrau ausgezogen, bzw. die zweite Ehefrau dazugezogen ist. Bisher wurde die Miete ja auch immer sehr p?lich gezahlt und es gab keinen ?ger. Nun ist die Situation durch den Auszug des Mannes und der Einzug des neuen Freundes sehr un?sichtlich geworden. Gibt es vielleicht durch die lange Duldung des Zustandes: Ehemann (ohne Mietvertrag) in der Wohnung mit zweiter Ehefrau eine Art "Gewohnheitsrecht", sodass die zweite Ehefrau einen Anspruch auf ?ernahme des Mietvertrages hat, oder haben meine Grosseltern den Anspruch auf einen komplett neuen Mietvertrag? Im Voraus vielen Dank f?ie Antworten
Susanne 01.12.2008 21:51
Nein, wurden Deine Großeltern als Vermieter nicht schriftlich auf die Umstände hingewiesen, kann man daraus kein Gewohnheitsrecht ableiten. Rein rechtlich würde ich die Situation als unerlaubte Gebrauchsüberlassung gegenüber Dritten werten. (siehehttp://dejure.org/gesetze/BGB/540.html)
Wobei die tatsächliche Mieterin die Wohnung nicht ihrem Ex-Ehemann hätte überlassen dürfen.
Ganz ehrlich? Geht mit der Sache zum Rechtsanwalt, es sei denn die derzeitigen Mieter machen keinen Ärger und sind mit einem schriftlichen Mietvertrag einverstanden.