Gast hat diese Frage gestellt
Zulassungsbeschränkung für Fachärzte
Die Zulassung eines Facharztes in einem so genannten Planungsbereich darf seitens der zuständigen Behörde dann versagt werden, wenn eine Überversorgung (Überschreitung des Versorgungsgrads um mindestens 10 Prozent) vorliegt. Ein derartiger Eingriff in die Berufsfreiheit ist zulässig, um einen ruinösen Wettbewerb zwischen den in einem Gebiet zugelassenen Ärzten zu verhindern.
Urteil des LSG Rheinland-Pfalz
L 5 KA 11/99
Handelsblatt vom 27.08.2001