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kostenko hat diese Frage gestellt
Wir haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf zum 30.03.2010, haben eine Wohnung zum 01.11.09 gefunden, mussen wir den Vermieter im vorraus informieren, oder können wir jederzeit die Wohnung räumen??

Danke

3 Kommentare zu „Auszu bei Eigenbedarf???”

smile30625 Experte! 31.08.2009 17:41

Hallo,

die Eigenbedarfskündigung beendet das Mietverhältnis zum Ablauf des 30.03.10. Die Pflichten aus dem Mietverhältnis gelten bis zu diesem Zeitpunkt. Das gilt auch für die Pflicht zur Zahlung der Miete. Wenn Sie eher ausziehen, müssen Sie trotzdem weiterhin die Miete entrichten.

Also: schnell noch selbst kündigen! Wenn Sie bis zum 03.09.09 kündigen, endet das Mietverhältnis zum Ablauf des 30.11.09.

Eine Ausnahme gilt natürlich, wenn Ihr Vermieter Sie eher aus dem Vertrag entlässt. Dann sollten Sie aber einen schriftlichen Mietaufhebungsvertrag schließen.

Viele Grüße
smile




kostenko 31.08.2009 18:23

vielen dank für die Antwort, das wird eine schwierige situation mit dem vermieter werden, wir haben uns eine wohnung gekauft, und können zum 01.11 einziehen, hab gedacht das bei einer kündigung wegen eigenbedarf kann man jederzeit ausziehen in dem zeitraum bis zum märz.
Probire vorab den vermieter per telefon zu informoieren, mal schauen was er sagt!
slk

Berthelstal Experte! 01.09.2009 08:10

Wunderbar, also schnell kündigen und Sie können nahtlos in die neue Wohnung ziehen.

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