Susanne
eine Anpassung des Trittschalls an gültige Normen[/quote:845d8]
Das muss man (Leider) auch nicht. Bei Sanierung einer Wohnung ist das nicht nötig, es reicht also der Dämmschutz nach Verordnung von 1956. Lediglich bei einem Dachausbau/Aufstockung muss nach geltender Verordnung gebaut werden.
Du verwechselst scheinbar Dauerauftrag mit Lastschrifteinzugverfahren (das berechtigt den VM von Deinem Konto abzubuchen)
Beim Dauerauftrag beauftragst Du Deine Bank zu einer regelmässigen Überweisung von x Euro auf ein bestimmtes Konto.
1. Die Zahlungsart kannst Du selbst bestimmten, solange die Miete nach BGB beim VM ist.
2. Kommt drauf an: eigentlich nix. Hatte die alte Dame Teppich liegen und auch sonst ein ruhiges Leben kannst Du daraus keinerlei Anspruch ableiten. Zur Not musst Du ein Lärmprotokoll führen (Uhrzeit und Art), gegen Kinderlärm geht schon mal gar kein Gericht vor, allerdings müssen die Eltern schon auf die Ruhezeiten achten (gesetzl zwischen 22 und 6 Uhr) Gibt es Lärm in dieser Zeit, kannst Du auch die Polizei rufen. Vielleicht auch mal eine professionelle Lärmmessung durchführen lassen. Erst dann hast Du was in der Hand, damit solltest Du dann zu einem Fachanwalt gehen, Deine Aussichten, eine Mietminderung durchzusetzen, sind schlecht!
3. Nein
Der-Genervte
Hallo,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Sicher, ich meine ein Einzugsverfahren, ´tschuldigung <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> -->
Habe nie vor gehabt, gegen Kinderlärm vorzugehen, im Gegenteil. Kinder sind mir wichtig. Habe selbst zwei, die allerdings ERZOGEN sind. Was solls...
Es geht mir eigentlich darum, daß ich nichtmal mehr ohne Lärmstop in den Ohren schlafen kann, da ich tatsächlich jede einzelne Büroklammer in obiger Wohnung fallen höre. Ein Protokoll über diese Art der Belästigung habe ich bereits mehrfach angefertigt und vorgelegt. Ohne Erfolg.
Ich habe doch, genau wie jeder andere Mieter, das Recht, auf ein ungestörtes Wohnen, oder liege ich da falsch?
Ich bin alles Andere, als ein Sensibelchen oder ein Erbsenzähler, aber wenn es in meiner Wohnung 24 Stunden am Tag (beide Mieter sind arbeitslos und somit immer zu Hause) klappert, donnert, rumpelt, und kracht, muß doch wohl mehr drin´ sein, als das zu schlucken und zuzulassen, daß meine Nerven bergab gehen.
Als billigstes und primitivstes Ultima Ratio bleibt mir also nur der persönliche Kleinkrieg, der aus über drei Jahren angestauter Wut nun daraus resultieren wird.
Ich dachte ehrlich, daß ich Mittel dieser Art umschiffen könnte.
Der Mensch lernt eben Zeit seines Lebens.
Viele Grüße
Baer
Christoph_A.
Das muss man (Leider) auch nicht. Bei Sanierung einer Wohnung ist das nicht nötig, es reicht also der Dämmschutz nach Verordnung von 1956.
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Bist Du Dir da 100%ig sicher ?
Im Umkehrschluß würde das ja bedeuten, daß ein Mieter, der in einem Altbau lebt, bei der Verlegung von Holzfußböden keinerlei Rücksicht auf Lärmimissionen nehmen muß.
Hier dreht es sich ja nicht um einen seit Baubeginn vorhandenen Boden (da sehe ich das ein) sondern um einen nachträglich eingebauten Boden. Dann würde ich schon eher sehen, daß sich der Mieter an die Schallschutzbestimmungen der heutigen Zeit halten muß.
Andererseits ist hier aber das "Problem", das da vorher wohl eine sehr ruhige ältere Dame gelebt hat, d.h. der Mieter darunter, hat sich an die Ruhe stark gewöhnt. Und nun lebt eine junge Familie da.
Das ist natürlich eine enorme Umstellung.
fin
Die große Frage ist natürlich, was ist ungestörtes Wohnen?
Das wäre z.B. in einem Häuschen alleine zu wohnen am Waldrand mit großem Abstand zum nächsten Haus. Jeder wird aber letztendlich eine andere Definition von "ungestört" haben.
Wohne ich in einem Mietshaus mit Wohnung über meiner eigenen oder auch darunter, dann muss ich mit Geräuschen rechnen. Lautloses Leben gibt es dort nicht.
Der-Genervte
Hallo Christoph, hallo Fin,
mit der älteren Dame hat das alles gar nicht einmal so viel zu tun.
Ungestörtes Wohnen in einem Mietshaus ist nunmal nicht möglich, ohne Frage.
Dennoch möchte ich hier mal meine Toleranz- und Schmerzgrenze erläutern.
Die spitzen, knallenden und klappernden, sowie rollenden Geräusche, sind für meine Nerven die reinste Zerreißprobe.
Ich bin bereits an einem Punkt angekommen, an dem ich mich über ein sporadisches Hämmern und Bohren im Nebenhaus oder anderen Wohnungen, regelrecht freue, da diese eine willkommende Abwechslung darstellen.
Wenn ich selbst mit tief in die Ohren gestöpselten Lärmstop noch alle Geräusche höre, dann liegt es wohl ganz sicher nicht an einer Überempfindlichkeit meinerseits.
Viele Grüße
Baer
Tomas
Hallo Genervter
bei mir läuft zur Zeit ein Gerichtsverfahren in ähnlicher Angelegenheit.
Allerdings nur sehr leicht vergleichbar. Bei mir handelt es sich um einen Altbau, Bj 50er Jahre. Betondecke, rund 10 cm mit direkt aufliegendem etwa 3 cm dickem Estrich. Also kein schwimmender Estrich. Damit sehr geräuschübertragend. Der Besitzer hatte vorher Teppichboden.
Weil er aber öfter alkoholisiert in der Ecke liegt, der Hund dann seine Notdurft notgedrungen in der Wohnung verrichten muss, hat die Sozialbehörde wohl empfohlen, den Teppich gegen Fliesen auszutauschen.
Und da liegt der Hund begraben.
Für den alten Zustand gibt es Bestandsschutz. Man weiss ja vorher, wie es aussieht (anhört).
Wenn jetzt allerdings eine bauliche Änderung vorgenommen wird, sind die zur Zeit der Änderung geltenden Normen zu berücksichtigen. Hier also die entsprechenden DIN-Vorschriften. Also schwimmernder Estrich, Deckenmindeststärken usw.
Diesen Fehler macht der Eigentümer nur einmal im Leben. Dann ist er nämlich anschließend Pleite.
Da Pressspanplatte mit Fototapete (landläufig und aus public-relation-Gründen vornehm und verkaufsfördernd Laminat genannt) anerkannterweise ebenfalls schallverstärkend eingestuft wird, können hier sehr leicht teure juristische Probleme auf den Verursacher zu kommen.
Ob mit Laminat schon Urteile gefällt wurden, ist mir nicht bekannt. Mit den Fliesen ist es aber eindeutig, durch diverse Urteile, belegt.
In Deinem Fall ist also SACHKUNDIGER Rat vom FACHANWALT notwendig.
Hoffe für Dich das Beste, Gruß
Tomas
und berichte bitte über weitere Ergebnisse, notfalls auch per mail