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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zsammnen,

wir haben ja Ende April die Kündigung durch unseren Vermieter bekommen. Tja, nachdem ich jetzt doch beim Anwalt war, haben wir erfahren, dass diese Kündigung nicht rechtskräftig ist, wegen eines Fehlers. Wir haben das aber dem Vermieter aber noch mitgeteilt, daher geht er davon aus, dass wir Ende Juli ausziehen,

Er möchte ja dann diese Wohnung wieder selber bewohnen. Jetzt stand er doch vorgestern um 20.30 Uhr plötzlich vor unserer Tür und wollte die Küche und das Bad ausmessen. Als wir ihn nicht reinlassen wollten kam er vom Hölzchen auf Stöckchen und machte uns nur Vorwürfe.

In unserem Mietvertrag steht dass wir die alleinige Gartennutzung haben. Er hat aber jetzt in unserer Abwesebheit diverse Pflanzen beschnitten und war sogar auf unserer Terasse. Außerdem sagt er, dass ich endlich das "Unkraut" entfernen soll, sonst würde er auf unsere Kosten einen Gärtner kommen lassen. Er besteht weiterhin darauf, dass ich am Wochenende keine Wäsche draußen aufhänge. Und außerdem würde der Hund dauernd bellen, was mich nicht wundert, wenn er auf unsere Terase geht, wenn wir weg sind....

Wie sollen wir uns denn jetzt verhalten? Wann sollen wir ihm das mit der Kündigung sagen ? Wir möchten nur unsere Ruhe, bis wir eine neue Wohnung gefundne haben.....

Danke für Euren Rat !
Stichwörter: weitergehen + bloß + soll

3 Kommentare zu „Wie soll es bloß weitergehen ???”

Susanne Experte!

Habt Ihr die alleinige Gartennutzung oder ist der Garten mitgemietet?
Da besteht aber ein gewaltiger Unterschied !!!

ttgmmg

Also in unserem Standardmietvertrag gibt es diesen Punkt:
" Der Mieter ist berechtigt, folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung (?) mitzubenutzen :", dann wurde die Waschküche, der Trockenraum und der Garten angekreuzt, wobei er handschriftlich "alleine" dahintergeschrieben hat.

Außerdem habe ich gerade oben gesehen , dass in § 1 Mietsache sowohl unsere 4 Zimmer stehen haben, 1 Terasse und zur Benutzung Gartennutzung eingetragen wurde.

Er hat oben einen Balkon und hat uns vor dem Einzug gesagt, dass er eigentlich nichts mehr mit dem Garten zu tun haben will, weil zuviel Arbeit.

ILKA

Susanne Experte!

Ggf. sollte das Dein Anwalt nochmal prüfen, aber Gartennutzung kann auch wieder entzogen werden. Auch ist es dann kein Hausfriedensbruch, wenn der Vermieter sich im Garten aufhält, das wäre es aber, wenn der Garten mitgemietet wäre.

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