Susanne
Habt Ihr die alleinige Gartennutzung oder ist der Garten mitgemietet?
Da besteht aber ein gewaltiger Unterschied !!!
ttgmmg
Also in unserem Standardmietvertrag gibt es diesen Punkt:
" Der Mieter ist berechtigt, folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung (?) mitzubenutzen :", dann wurde die Waschküche, der Trockenraum und der Garten angekreuzt, wobei er handschriftlich "alleine" dahintergeschrieben hat.
Außerdem habe ich gerade oben gesehen , dass in § 1 Mietsache sowohl unsere 4 Zimmer stehen haben, 1 Terasse und zur Benutzung Gartennutzung eingetragen wurde.
Er hat oben einen Balkon und hat uns vor dem Einzug gesagt, dass er eigentlich nichts mehr mit dem Garten zu tun haben will, weil zuviel Arbeit.
ILKA
Susanne
Ggf. sollte das Dein Anwalt nochmal prüfen, aber Gartennutzung kann auch wieder entzogen werden. Auch ist es dann kein Hausfriedensbruch, wenn der Vermieter sich im Garten aufhält, das wäre es aber, wenn der Garten mitgemietet wäre.