edy 08.03.2010 19:32
Hallo ergun55,
bei Mieterhöhung:
Der Vermieter darf die Zahlung der erhöhten Miete erst ab dem Anfang des übernächsten Monats nach Zugang des Erhöhungsschreibens verlangen
aus diesem Link:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/mieterhoehung/index.html
Du mußt die neue Miete also erst zwei
Monate später zahlen.
lg
edy
ergun55 08.03.2010 19:51
ja das stimmt diese frist hat er mir auch gegeben also erst ab 1.april 2010 wird dann die miete erhöht aber er meint diese ganzen mängel müsste ich selbst bezahlen weil er davon ausgeht das ich das ganze verursacht habe