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Kaution nur in Raten
Laut Gesetz kann der Mieter eine vereinbarte Kaution in drei Monatsraten bezahlen. Enthält der Mietvertrag eine Regelung, die vorsieht, dass sofort beim Einzug die gesamte Kaution fällig ist, widerspricht das der Rechtslage. Der Mieter muss dann überhaupt keine Kaution zahlen, weil die Vertragsklausel unwirksam ist. AG Steinfurt, Az.4C636/98