tenant61
. ich seh da nur noch das gerichtliche mahnverfahren oder den klageweg. kosten entstehen dir dadurch nur, wenn du unterliegst. solltest du dir deiner sache sicher sein und der anwalt deine auffassung bestätigen, hast du nichts zu befürchten, außer dass du mit einigen kosten zunächst mal in vorlage treten musst. falls dein anspruch voll durchgeht, kannst du dir aber alle beträge zurückholen.
iki
Danke schön!
Ich bin mir schon recht sicher, denn ich denke, die Bank hätte die Bürgschaft ausgezahlt, wenn die Forderungen berechtigt wären.
Muss ich nun beim Mahnverfahren ein "Urkundenmahnverfahren" einleiten, da es ja nur um das "Papier der Bürgschaft" geht, oder wie läuft das ??
tenant61
. die frage kann ich dir leider nicht beantworten, denn ich bin kein anwalt. sorry.
iki
macht nichts <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> - Danke für Deine Hilfe
greska
Dieses Thema kannst Du wahrscheinlich aussitzten:
Ansprüche dieser Art verjähren nach 3 Jahren. Stichtag ist das Jahresende von dem Jahr, in dem die Forderung entstanden ist. Wenn Du Ende 2002 ausgezogen bist, bezieht sich die Forderung der Vermieter auf 2003.
D.h. die Forderung der Vermieter verjährt zum 31.12.2006.
Ich würde die paar Euro Bankgebühren abschreiben, stillhalten und ab Januar 2007 mit der absoluten Gewissheit zu gewinnen einen Mahnbescheid absetzten, denn vor Gericht und auf hoher See ist man immer in Gottes Hand, da sind solche Formalien eine perfekte Versicherung...
Viele Grüße
Thomas