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Mietminderung wegen Papier- und Glascontainereinwurf
Wird ein Mieter durch den Einwurf von Papier oder Glas in die entsprechenden Container beeinträchtigt, so ist dies ebensowenig ortsüblich und ohne Mietminderung hinzunehmen wie die Lärmstörungen eines Biergartens.
AG Rudolfstadt
1999-05-20
1 C 914/98
Rechtsbereich/Normen: BGB