Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
nordishbynature13 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich bewohne seit april 2010 eine 2 Zimmer Wohnung nach sanierung.
Die miete ist mit 700euro warm für 38m² schon sehr hoch aber nun gut.
Bei einzug wurde eine dachterrasse mit zugang für jeden mieter (3 wohnungen) gezeigt. diese sollte bis zum sommer mit bankiraiholz ausgekleidet werden.ist bis heute nicht passiert.Seit april 2010, also seit einzug,funktioniert meine gegensprechanlage nicht. dies wurde erst ende september behoben, nach mehrmaliger aufforderung. Das hauptproblem ist jedoch folgendes:
nach sanierung wurde im eingangsbereich eine nische hochgezogen.dort passen genau 3 kleine mülltonnen rein. Hier werden die tonnen nur einmal im monat geleert, ist hier auf der insel nun mal so!!!! abder für 3 mietparteien sind die tonnen absolut nicht ausreichend. hinzu kommt: wenn man an die schwarze tonne möchte, muss man erstmal die vorderen tonnen rausziehen und alle gelben säcke die drauf liegen runterräumen.sehr ekelig hinzu kommt die geruchsbelästigung. die mülltonne stehen ja direkt im eingang und wir wohnen nur ein paar stufen weiter oben. vor 3 wochen hatte ich täglich einen schwarm fruchtfliegen in der küche. ich stellt meine pflanzen auf den balkon da ich dachte, es wären trauermücken. kein gammeliges obst etc in meiner küche. nach einer woche konsequentem zerschlagen der viecher wurden es trotzdem immer mehr. seitdem es kälter wurde sind sie weg. aber die ursache wurde auch gefunden ich öffnete den stoffvorhang vor der mülltonnennische und mir kam ein schwarm fliegen entgegen. ein gelber sack war voll von ihnen sodass diese auch schon an der haustür zu massen klebten.
Nun meine frage:welches recht als mieter habe ich um gegen diese zustände anzugehen.

Ich würde mich über ein Feedback freuen!
Vielen Dank!

J.P.

1 Kommentar zu „Vermieter deponiert Mülltonnen im Hausflur”

Bladder Experte! 26.10.2010 10:12

Schauen Sie sich mal den § 536 BGB an.

Und das habe ich gerade gefunden:

Die Biotonnen oder Mülltonnen bzw Container dürfen aber nicht dazu führen, dass andere Mieter durch unangenehmen Geruch Lärm oder Insekten und Ungeziefer belästigt werden. Sie sind auf dem Hausgrundstück so zu platzieren, dass ihr Geruch keinen der Mieter belästigt. Dem Mieter muss es möglich sein, die Wohnungsfenster zu öffnen, ohne dass es gleich nach Biomüll riecht (LG Osnabrück - 11 S 402/96).

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.