Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt

Hallo,
ich hoffe, das ich hier Hilfe finde.
Und zwar wohne ich seit 1.12.2004 in meiner neuen Wohnung, bin im 8.Monat schwanger.
Am Anfang als ich mir mit meinem Mann die Wohnung ansah, fiel nichts auf.Jetzt wohne ich seit ca.7 Wochen in der Wohnung und in der Wohnung werden immer mehr Mängel festgestellt, nicht nur das die Feuchtigkeit von den Wänden von unten nach oben zieht, auch andere Mängel.
Die Küche ist schon im unteren Bereich dunkelgrün.
Vor 4 Wochen habe ich dem Vermieter diese Mängel gezeigt, aber er hat bis jetzt immer nur meinen Mann gefragt was wir machen sollen.

Mittlerweile ist die Feuchtigkeit im ganzen Haus und der Schimmel wird natürlich auch nicht weniger.
Letzte Woche war ein Experte da, den nach langem hin&her der Vermieter endlich bestellt hatte.
Er hatte ein Gerät dabei zum messen der Luftfeuchtigkeit, an manchen Stellen fast 100% Luftfeuchtigkeit.
Eine Reaktion vom Vermieter nachdem er den Bericht erhielt kam nur die Antwort: was machen wir jetzt.

Morgens wenn ich aufstehe, Huste ich durch die Gegend, was ich vorher nie gemacht habe und ich habe dermaßen Schleim auf der Lunge, die Knochen tun auch weh.
Gestern hat mein Mann Lüfter (Ventilatoren) oder wie die Dinger heißen in die Decke eingebaut, damit die Feuchtigkeit aus den Räumen gezogen wird, auch Entfeuchter haben wir aufgestellt.

Im Gegensatz zum Vermieter tut mein Mann alles, damit mir und dem ungeborenen nichts passiert, aber eigentlich ist doch der Vermieter dafür zuständig, denn jeder sagt, das es ein Baufehler sei.
Auch stand das Haus die ganze Zeit nur als Lagerhalle für eine Ehemalige Firma da und ist jetzt sozusagen das erste Mal richtig bewohnt.

Auf der einen Seite kann ich Aufgrund des 8.Monats SS nicht mehr groß umziehen und auf der andern Seite ist der Schimmel+Feuchtigkeit, was ja nicht gerade unschädlich ist.

Muß der Vermieter für einen erneuten Umzug aufkommen
Muß er die neue Wohnung zahlen
Muß ich einen Gutachter bestellen oder zum Anwalt gehen
Zum Mieterschutzbund
Kann ich einfach ausziehen o. Miete kürzen wenn die Wohnung unbewohnbar bleibt
Muß der Vermieter eine Unterbringung in einem Hotel zahlen
Die Kaution habe ich noch einbehalten, da meiner Meinung nach nur Kaution hinterlegt wird, wenn der Mietgegenstand in Ordnung ist

Ich bin total verzweifelt und mein Mann auch, wir machen uns unheimlich Sorgen um unser Kind
Auch weil die Wohnung warscheinlich komplett neu gemacht werden müßte.
Der Laminat wurde einfach ohne irgendwas auf die Bodenplatte verlegt ohne Estrich usw.Das ist nicht alles.....
....und es nimmt kein Ende, die Fehler häufen sich ohne Ende und viel Zeit haben wir nicht mehr, weil das Kind in einigen Wochen auf die Welt kommt.

Ich möchte das Baby nur ungern in diese Wohnung lassen, wenn ich schon so Probleme habe.

BITTE BITTE ich hoffe, das mir jemand hier helfen kann, weiß bald nicht mehr weiter, mein Mann und ich sind fertig mit den Nerven

Gruß
Cindy&Stefan
55411 Bingen

2 Kommentare zu „Mietminderung wegen Schimmel+100% Feuchtigkeit? NEED HELP!”

Gast Experte!

Hallo Cindy,

ich hatte auch Schimmel in der Wohnung, allerdings im Gegensatz zu Euch, relativ harmlos. Habe mich dadurch aber auch mit dem Thema beschäftigt und mir Hilfe beim Mieterschutzbund geholt. Meiner Meinung nach, ist der Zustand Eurer Wohnung, verbunden mit auch gesundheitlichen Problemen, ein Grund für eine fristlose Kündigung!!! Guckt, dass Ihr da so schnell wie möglich raus kommt!!! Seit Ihr Mitglied im Mieterschutzbund? Oder rechtschutzversichert? Der Mieterschutzbund berät nur, wenn man Mitglied ist, aber das kostet nicht die Welt und geht sehr schnell. Mir haben sie auch sehr geholfen! Es gibt auch Urteile im Internet bei Schimmelbefall, die Du Dir mal angucken kannst. So denke ich, müsste Euer Vermieter Euch eine Ersatzwohnung stellen.
Tu Dir, Deinem Mann und Eurem Kind den Gefallen und handele schnell!! Keine Angst, es kann nur besser werden!

LG
Lucie

FischkoppStuttgart Experte!

1. Mieterbund.de oder Anwalt!!!!!!

2. Diese Probleme kommen nicht von Ungefähr und waren sicher bekannt... Arglistige Täuschung.

3. In Rücksprache mit Fachmann, Mietminderung von 100%

4. Schadensersatz wegen Pkt.2. Auch Möbel und Kleidung sind in Mitleidenschaft gezogen.

5. Kosten für bisherige Massnahmen, Entfeuchter und folgekosten nach Rücksprache mit Fachmann erstatten lassen..

6. Handeln sie schnell!!!!!!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.