fin
Schauen Sie in Ihren Mietvertrag was hier bezüglich Schönheitsreparaturen und Auszug drin steht. Normalerweise muss er Ihnen den Mangel mitteilen und eine Frist zur Behebung bevor er dies selbst tun kann. Und vor Ihrem Mietende darf er überhaupt nicht die Wohnung betreten, außer zum abgesprochenen Zeigen der Wohnung für Mietinteressenten, wenn Sie hier zeitlich nicht zur Verfügung stehen. Verändern aber darf er noch nichts.
Rano
Was Dein VM da gemacht hat, geht ja gar nicht!
In der Tat hätte er Dir den Mangel zunächst schriftlich mitteilen müssen und Dir Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben müssen. Insbesondere, da Deine Mietdauer noch anhält.
Ist aber dieser spezielle Umstand (Wände ok) ausdrücklich im Abnahmeprotokoll festgehalten, hat er seinen Anspruch bereits verwirkt.
Hinzukommt, dass er die Räume zu einem anderen Grund, als einer Interessentenbesichtigung gar nicht hätte betreten dürfen.
Pro forma: Biete ihm eine sofortige Beseitigung des Mangels an.
Zudem ist sofortiger (und nachweisbarer) Widerspruch gegen die angekündigten Kosten angebracht.
Im Falle einer gerichtlichen Entscheidung hätte er keine Chance auf Einbehalt. Daduch ließe sich ein Rechtsstreit sogar ggf. ohne Rechtsschutzversicherung führen, da die Kosten höchstwahrscheinlich zu Lasten des VM gingen.
Gruß
Ralph
Immobilienwirt
Aslo bevor ich hier eine Entscheidung treffen würde, wöllte ich noch ein paar Eckpunkte genannt haben.
Also wie hast du die Wohung übernommmen (mit datum), was sagt der MV zu den Renovierungsfristen sowie zur Herausgabe der Mietsache und eventuellen anteiligen Kostenbeteiligung an Schönheitsreparaturen.
Zu deinen Gunsten fällt vorerst, dass nix im Abnahmeprotokoll stand.
Und wie war das mit den Schlüsseln, du hast einen behalten? ist das im Abnahmeprotokoll vermerkt ==>> es geht hier rechtlich um die besitzübernahme bzw. komplette herausgabe der Wohung.