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VKKoeln hat diese Frage gestellt
Vor ca. 8 Monaten wurde der Gemeinderaum in unserem Hinterhof von einer afrikanisch.chrichtlichen Gemeinschaft gemietet. Seitdem findet regelmäßig Sonntag von 11.30 bis 19.00 Uhr der Gottesdienst statt. Dieser bewegt sich meiner MEinung nach jedoch nicht im Rahmen, die Mitglieder feiern mit lauter Musik und extremen Lärmpegel nicht in den Räumlichkeiten, sondern auf dem Hinterhof :( Einhergehend damit kommt es außerdem zu extremen Verschmutzungen und Blockade der Müllcontainer und der Garagen/ Parkplätze. Es finden auch unter der Woche häufig "Partys" statt. Habe ich das Recht, die Miete zu mindern? Andere Mieter und ich haben die Vermieter schon mehrmals auf die Problematik aufmerksam gemacht, sie hat sich auch schon an die Verantwortlichen gewandt, jedoch ohne Erfolg...Bitte dringend um Hilfe und Ratschläge! Danke und liebe Grüße

1 Kommentar zu „Mietminderung wg. christlicher Gemeinde”

Bladder Experte! 19.09.2011 10:44

Unter den Bedingungen des § 536 BGB hätten Sie das recht zur Mietminderung.

Lärmprotokoll (ca. 1 Woche bis 14 Tage) fertigen und dem Vermieter als Mietmangel übergeben.

Miete mindert man, in dem man bei der nächsten Mietzahlung den ermittelte Prozentsatz des Wohnwertverlustes von der Zahlung abzieht, bis der Mangel behoben ist.

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