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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

da bei den Balkonen im Mietshaus aufgrund des Alters Einsturzgefahr bestand wurde überall eine Art Stütze eingebaut, die von außen erkennbar ist.

Die Stützen waren gebraucht.

Während sie bei allen Nachbarn allerdings noch ordentlich aussehen, ist sie bei bei einer Wohnung vollständig "versifft", was man von außen sehen kann.

Dies wirkt zusätzlich noch sehr unansehnlich, da ansonsten das ganze Haus sauber aussieht.

Muss der betroffene Mieter dies wirklich hinnehmen oder wie sieht die Rechtslage aus?

Vielen Dank für jeden Tipp.

Tschüs

Rudolf Rednose
Stichwörter: gg + mieter + optische + vbalkon + beeinträchtigung

0 Kommentare zu „Was kann Mieter gg. optische Beeinträchtigung v.Balkon tun?”

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