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Kunigunde55 hat diese Frage gestellt
Hallo,
Student (Erstsemester) kann ab Mitte März fest in das Zimmer einer WG einziehen. Hat Mietvertrag noch nicht gesehen/unterschrieben, aber schon die KAUTION an die bisherige Mieterin (!!) überwiesen. Begründung des VM: Es bleibt ja die selbe Kaution, nur der Mieter ändert sich. Ist denn das rechtens – .. weil so üblich?? Ich dachte, die Kaution ist eine Sache zwischen Mieter und Vermieter (, der die Mietkaution auf ein Sonderkonto/Sparbuch angelegt und verzinst wird). Falls dann beim Auszug Reparaturen fällig sind …
Wer klärt mich bitte mal auf?!!
Danke für re.
die Kuni

2 Kommentare zu „Mietnachfolger Studenten-WG - Mietkaution”

Bladder Experte! 02.03.2011 05:40

Sind sind bereits aufgeklärt. :)
Für mich stellt sich nur die Frage, warum Sie trotz besserem Wissen gezahlt haben?

Eine Mietkaution wird mit der Wohnungsübergabe fällig, eventuell noch in 3 Raten, aber niemals vor Unterzeichnung eines Mietvertrages.

Sie sollten umgehend die Rückzahlung fordern, ehe die Dame mit der Kohle verschwindet.

Kunigunde55 02.03.2011 21:44

Hallo,

>Der Student (Erstsemester)
wohnt seit Nov.2010 zur Zwischenmiete in dem Zimmer. Das regelten die Mitbewohner unter sich (Zwischenmietvertrag). Jetzt ist der Vormieter ausgezogen und das Zimmer wird nun dauerhaft vermietet.

Lt. WG-Mitbewohner muss erst eine Mietbürgschaft der Eltern vorliegen bevor der Neu-Mieter den MV sieht.

Irritiert mich ehrlich gesagt.

Danke für re.

Kunigunde

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