Bladder 02.03.2011 05:40
Sind sind bereits aufgeklärt.
Für mich stellt sich nur die Frage, warum Sie trotz besserem Wissen gezahlt haben?
Eine Mietkaution wird mit der Wohnungsübergabe fällig, eventuell noch in 3 Raten, aber niemals vor Unterzeichnung eines Mietvertrages.
Sie sollten umgehend die Rückzahlung fordern, ehe die Dame mit der Kohle verschwindet.
Kunigunde55 02.03.2011 21:44
Hallo,
>Der Student (Erstsemester)
wohnt seit Nov.2010 zur Zwischenmiete in dem Zimmer. Das regelten die Mitbewohner unter sich (Zwischenmietvertrag). Jetzt ist der Vormieter ausgezogen und das Zimmer wird nun dauerhaft vermietet.
Lt. WG-Mitbewohner muss erst eine Mietbürgschaft der Eltern vorliegen bevor der Neu-Mieter den MV sieht.
Irritiert mich ehrlich gesagt.
Danke für re.
Kunigunde